Grundbesitzer in Oldendorf

DIE GRUNDBESITZER IN OLDENDORF

Laut einer Aufstellung der steuerpflichtigen Grundbesitzer im Gemeindebezirk Oldendorf vom 8. Oktober 1887 gab es:

  • 17 Vollmeier Nr. 1 bis 17 der Häuserliste
  • 4 Halbmeier Nr. 18 bis 21 der Häuserliste
  • 4 Großkötner Nr 22 bis 25 der Häuserliste
  • 30 Kötner Nr. 26 bis 55 der Häuserliste
  • 14 Anbauer Nr. 56 bis 62 u. 67 bis 73 der Häuserliste
  • spätere Anbauer von Haus Nr. 74 bis 94 und 64

Liste 1887 2

Liste 1887 3

Liste 1887

 

 

Anmerkungen: Die Liste (7 Seiten) wurde angefertig mit dem Zusatz: Diese Summe dürfte jährlich erforderlich sein, um sämtliche Ausgaben, auch die der 1. Schulstelle mitgerechnet, zu bestreiten. Unterschrift Lange, Lehrer  - (Also war der Lehrer auch für schriftliche finanzielle Dinge im Dorf zuständig) -

Beim ersten Hahnenschrei aufstehen und so lange schwer arbeiten, bis die Sonne untergeht. Trotz aller Mühen und vieler Arbeit hat die Landwirtschaft seit Jahrtausenden bis weit ins 20. Jahrhundert hinein nicht nur die Lebensweise der meisten Menschen maßgeblich bestimmt, sondern auch die Landschaften geformt.

Bild 636Auf dem Feld Kopie

Früher bestanden Dörfer hauptsächlich aus Bauernhöfen. Entsprechend prägten die Bauern das wirtschaftliche und soziale Leben im Dorf. Ihr Ansehen und Einfluss waren sehr groß, ihr Besitz an Boden und Viehbestand war die Grundlage der gesellschaftlichen Anerkennung. Viele Feste im Dorf hingen eng mit den bäuerlichen Tätigkeiten zusammen (z.B. Erntedankfest, Schlachtfest etc.). Bauern waren wichtige Arbeitgeber und es gewohnt, für viele Menschen Verantwortung zu tragen. Ihre Erfahrungen mit Boden und Klima, Tieren und Technik waren der Schlüssel zu erfolgreichen Ernten und damit wichtig für das Wohl aller im Dorf. Aufträge an den Schmied, Wagenmacher, Tischler und viele mehr waren ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Die Produkte der Bauern waren die Rohstoffe für Metzger, Müller, Bäcker und Gerber und versorgten auch die nahe liegenden Städte. Entsprechend groß war die Anerkennung, die sie von der Gesellschaft erhielten. Nicht selten war ein Bauer daher auch Bürgermeister oder Gemeinderat.

Seit dem frühen Mittelalter waren es Bauern im Umfeld von Klöstern, aber auch Mönche selber, die dem Wald neuen Ackerboden abrangen, Sumpfgebiete trocken legten oder Ödland in Ackerland verwandelten. Das war harte Arbeit, um einem kargen Boden das tägliche Brot abzuringen, welche die Grundherren seit dem Spät- mittelalter noch verschärften. Der Wald wurde um die Hälfte auf seinen heutigen Bestand gerodet. Auf dem urbar gemachten Boden entstanden neue bäuerliche Siedlungen, die unter dem Schutz eines Grundherren, eines Grafen oder eines Klosters standen.

Hof Schottel

Häufige Bezeichnungen für landwirtschaftlichen Hofstellen und ihre Größen waren:

Vollmeier oder Ackermann = ca. 100 Morgen

Halbmeier oder Halbspänner = ca. 50 Morgen

Großköthner = ca. 30 Morgen

Köthner oder Kothsaß = ca. 20 Morgen

Kleinköthner = ca. 10 Morgen

Bödener oder Brinksitzer = ca. 2 Morgen

Ein Morgen hat 2500 m²

Höfner auch Vollmeier oder Ackermann: 
Auch bei den Höfnern lässt sich in Voll-, Dreiviertel-, Halb- und Viertelhöfner unterscheiden. Diese Bauern besaßen meist ganze Höfe (Vollhöfner) und hatten nach dem Gutsherren die größte lokale Macht. Ihre Ansiedlung geht bis zur ersten Siedlungsstufe (nach Pröve) zurück. Die Höfner waren häufig auch Gutsverwalter oder Großknechte - unterstanden also direkt dem Gut. Die Einteilung erfolgte nach der Größe des Besitzes, so wurden die Bauern in Voll- und Halbmeier und in Groß- Mittel- und Kleinkötner eingeteilt.
Die Meier besaßen das alte Hufenland, und zwar die Vollmeier meist 2 – 3 Hufen, die Halbmeier 1 Hufe (30 Morgen).

Köt(h)ner:

 Die Köthner, Kötner oder Kätner ließen sich in Voll-, Mittel- und Halbköthner oder auch Groß- und Kleinköthner unterscheiden. Die Köthner bewirtschafteten Flächen zwischen 2 - 30 Morgen. Der Wortursprung wird im Begriff "Kate" gesehen - einem kleinen, bewohnbaren Haus. Die Köthner verrichteten meist auf dem zugehörigen Gut Erntedienste und Spanndienste. Das Land welches sie bewirtschafteten gehörte häufig durch Zuweisung oder Besitz ihnen selbst.

Brinksitzer:

Diese Herrschaften waren nicht so vermögend, wie ihr Name klang. "Brink-Sitzer" stammt von "Brink" - ein dörflicher Außenbezirk in dem das Vieh weidete und "Sitzer" - von "dort ansässig". Brinksitzer waren meist eher ärmliche Bauern mit wenig oder gar keinem Land. Ihre Flächen waren meist gepachtet und am Rand des Dorfes gelegen.

Anbauer:

Von den Größenverhältnissen verhielt es sich beim Anbauer ähnlich wie bei Abbauer. Auch er hatte Land von einem Hof erhalten. Der wesentliche Unterschied zum Abbauer bestand darin, dass der Anbauer die Allmende nutzen durfte. (Unter der Allmende verstand man eine Wiese, Weide, Tränke oder sonstige öffentlich nutzbare Einrichtung und Flächen wie Wald, Wege und Gewässer). Anbauer sind Hausbauer etwa nach dem Jahr 1800.

Abbauer:

Fälschlicherweise könnte man denken dieser Bauer würde etwas abbauen. Das ist auf den zweiten Blick gar nicht so falsch. Der Abbauer war ein Pächter mit einem kleinen Eigenbesitz. Er war auch anzusehen als ein Neusiedler. Er war jemand, der von einem bestehenden Hofe "abbaut" - also ein Stück gepachtetes Land bekam, dort ein Haus baute und kleinere Ländereien bewirtschaftete.

Altenteiler:

Man hat hier sofort den alten Greis vor Augen, der zwar auf dem Hof lebt, aber nicht mehr wirtschaftet. Das ist auch schon fast korrekt! Der Altenteiler war ein Bauer im Ausgedinge, nach Übergabe des Anwesens an den Sohn; Nutznießer des Altenteils. Heute würde in diesem Fall ein gesetzliches Wohnrecht eingetragen und bestimmte Vorschriften im Hofübergabevertrag festgelegt. Früher verstand es sich, dass der Erbe den "Alten" auf dem Hof wohnen lässt und versorgte.

Häuslinge:

sind nach heutigem Sprachgebrauch Mieter.

Ursprünglich hatte der Bauer, Vollmeier genannt, kein Erbrecht am bewirtschafteten Hof.  Erst im Verlauf des 16. Jahrhunderts wurde aus dem zeitlich begrenzten Nutzungsrecht ein "erbliches dingliches Recht auf Nutzung fremden Gutes mit der Verbindlichkeit, das Gut den Grundsätzen bäuerlicher Wirtschaftsführung gemäß zu bewirtschaften, bestimmte jährliche Leistungen davon zu entrichten und nach Ablauf bestimmter Perioden einen neuen Meierbrief zu lösen".

Um die bäuerliche Existenz zu sichern verbot man im 16 Jahrhundert eine weitere Aufteilung des Erbgutes unter den Kindern. Zweite und Dritte Söhne, die als Knechte auf elterlichen und fremden Höfen nicht unterkamen, gingen zwangsläufig dazu über, eigene Wohnmöglichkeiten zu schaffen.  Damit entwickelte sich eine neue Bevölkerungsschicht, die Brinksitzer. Den Lebensunterhalt bestritten die Brinksitzer vorwiegend aus handwerklicher Tätigkeit, Tagelohn und Landwirtschaft. Die angegebenen Morgenzahlen unterschieden sich von Hof zu Hof jedoch erheblich und konnten nach dem 1833 erfolgten „Ablösungsgesetz“ durch Kauf, Verkauf und Erbfall verändert werden.

Quelle der Listen: La Ha-Pyr. Nr. 9b 4 - Übersicht der steuerpflichtigen Grundbesitzer 1887 - mit Haus Nr. Verzeichnis und Namen

Anmerkung zum Flächenmaß: Ein Morgen ist von Region zu Region anders, liegt jedoch meist zwischen einem viertel und einem halben Hektar (10.000 m2). In manchen Gegenden Deutschlands (v. a. Norddeutschland) waren aber auch Morgen von rund 10.000 m² und mehr gebräuchlich. Im 20. Jahrhundert setzte sich dann der metrisierte Morgen des Norddeutschen Bundes von 2500 m2 (1/4 Hektar) durch. Offiziell wird der Morgen heute in der Landwirtschaft nicht mehr verwendet, sondern der Hektar. Viele alte und einige junge Bauern rechnen ihre Fläche aber auch heute noch in Morgen. Ein weiteres veraltetes landwirtschaftliches Flächenmaß ist das Ar, welches eine Flächengröße von 100 m2 beschreibt.

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