Die Musterungsrolle

Calenberger Musterungsarolle

Die Calenberger Musterrolle von 1585

Mit nur wenigen Ausnahmen enthält sie alle Dörfer des Calenberger Landes *) und stellt eine fast lückenlose Liste der männlichen Bevölkerung zwischen dem 20. und 80. Lebenjahr dar.

Durch ihre Aufteilung in die dörfliche Besitzerklassen der Vollmeier, Halbmeier, Kötner und Häuslinge gibt sie einen guten Einblick in die soziale Schichtung unserer Dörfer während des 16. Jahrhunderts.

Musterungsrolle von 1585 800

Durch den Tod Erichs II gelangte Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel * 29. Juni 1528 in Wolfenbüttel, † 3. Mai 1589 ebenda, 1584 auch in den Besitz des Fürstentums Calenberg-Göttingen. ( Julius war der vierte bzw. der dritte überlebende Sohn Herzog Heinrich des Jüngeren,.– Er studierte in Köln und Flandern, bereiste ab 1550 Frankreich und beschäftigte sich mit der Kulturwirtschaft Frankreichs). Während einer der vielen kriegerischen Auseinandersetzungen der damaligen Zeit fielen seine beiden älteren Brüder 1553 in der blutigen Schlacht bei Sievershausen und somit war Julius, sehr zum Missfallen seines Vaters Herzog Heinrich des Jüngeren, Thronfolger.

Herzog Julius von Braunschweig Lneburg

Welfisches Territorium orange um 1235

Er war ein vielseitig interessierter Herrscher und hatte an mancher Neuerung und Erfindung persönlichen Anteil. Er ließ neben Geschützen bereits Handbüchsen anfertigen. Hiermit rüstete er die von ihm gegründete 'Volkswehr' auf. Aber nicht alle Wehrpflichtigen des neuerworbenen Calenberger Gebietes traten 1585 mit den modernen Feuerwaffen an, wie aus der Angabe in der Musterugsrolle zu ersehen ist. Über 2000 Waffenträger hatten sich aus den nahen und entfernteren Dörfern und Flecken zur Huldigung und Musterung eingefunden. In Northeim wurde am 30. Juni der Anfang gemacht. Dann folgten Göttingen, Münden, Nieover, Erichsburg,  Bodenwerder (13.Juli), Hameln (15.Juli),  Hannover, Neustadt, Loccum und Rössing. – Da sich die Städte auf ihre Sonderrechte berufen hatten, blieben ihre Wehrfähigen und Jünglinge dem Aufmarsch fern.

Die Männer trugen statt des  Kurz- oder Langrohres (Steinschloßgewehr) noch den Degen, das Schlagschwert, den Spieß oder die Hellebarde. Mit Faustkolben, Keule, Morgenstern (Streitkolben mit Eisenstacheln), Prekel, Axt, Barte und Forke fand sich noch mancher am Musterungsorte ein. Unter den Spießen unterschied man nach Form und Verwendung den Haken-, den Feder-, den Lang- und Knebelspieß.

Waffen 2Mit der Musterung war eine Erbhuldigung für den neuen Landesfürsten verbunden. So erging an die Amtmänner und  Inhaber der Klöster, Stifte und Schlösser der  Befehl zur  Aufstellung eines Huldigungsverzeichnisses.  Diese Liste sollte neben dem Taufnahmen und Familiennamen der Gestellungspflichtigen  Angaben darüber enthalten, wieviel Ackers und Wiesenwachs sie haben, ob es ihr eigenes Erb-, Lehen- oder aber anderer Zinsgut, wer ihre Gutsherren seien, dabei auch das Alter, woher sie seien und was sie neben oder auch ohne den Ackerbau für ein Handwerk können.

Jeder Angehörige der Volkswehr hatte für seine Bewaffnung selbst Sorge zu tragen. Die vermögenden Ackerleute waren fast alle im Besitz einer neuen Feuerbüchse,:eines Kurz- oder eines Langrohres. Auch einige Halbmeier und Kötner bedienten sich schon der modernen Waffe.  Die Feuerwaffen und die alten Hieb- und Stichwaffen hielten sich aber zahlenmäßig die Waage.

Die Musterungsrollle des Jahres 1585 ist einer dieser zahlreichen Quellen, die noch weit über die meisten Kirchenbücher hinausreicht.

Erläuterungen:

*) Das Fürstentum Calenberg erstreckte sich westlich der Leine von Schulenburg bis nach Neustadt/Rübenberge im Norden und damit westlich weiter nach Norden bis nach Hameln an die Weser und damit weit über den Deister hinaus. Durch die seit 1463 bestehende Verbindung der Fürstentümer Calenberg und Göttingen wurde auch das Fürstentum Göttingen teilweise als Calenberg bezeichnet.

**) An Stelle der bis 1764 in Preussen üblichen Enrollierungspässe, wurden ab dieser Zeit vollständige Kantonsrollen (Musterungslisten) angefertig, in der die Wehrpflichtigen und die Art ihrer Tauglichkeit erfasst wurden.

Quellen:Literatur: Burchard, Max, (Hg.): Die Bevölkerung des Fürstentums Calenberg-Göttingen gegen Ende des 16. Jahrhunderts. Die Calenbergische Musterungsrolle von 1585 und andere einschlägige Quellen, Leipzig 1935, 2.Ausgabe Hildesheim 1968. Darin: . Die Kopfsteuerbeschreibung der Fürstentümer Calenberg-Göttinger-Grupenhagen von 1689  - Wikipedia Julius Braunschweig-Wolfenbüttel-Lüneburg

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